Förderung für neue Haustüren und Fenster

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Es gibt KfW-Förderung, BAFA, Steuerermäßigung und vieles mehr, aber welche Förderprogramme gelten bei Haustüren und Fenstern? Bei der Gebäudeförderung gibt es seit Mitte 2022 viele Änderungen, wobei viele Zuschüsse gestrichen oder gekürzt wurden. Allgemein gilt: Die KfW vergibt Kredite, die BAFA verteilt Zuschüsse, die Bundesregierung ermöglicht Steuerermäßigungen.

Im folgenden möchten wir Ihnen eine kurze unverbindliche Übersicht geben:

BAFA-Zuschüsse

Direkte Zuschüsse für die Verbesserung der Energiebilanz

  • für Einzelmaßnahmen und größere Projekte
  • Ersparnis: 15% oder 20% mit iSPF
  • Energieberater*in notwendig

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen, die zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie immer auf der Homepage des BAFA

Mit dem BAFA-Förderprogramm für Maßnahmen an der Gebäudehülle, also insbesondere den Austausch von Türen und Fenstern werden 15% der Kosten rückerstattet. Die gilt ab einem Betrag von 2.000€ bis 60.000€ und ist daher auch für Einzelmaßnahmen geeignet. In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung auf 20% erhöht werden. Mehr dazu.

Zu den Bedingungen für die BAFA-Förderung gehört die Einbeziehung eines zertifizierten Energieberaters. Auch für die Kosten des Energieberaters erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50%

Einen Energieberater finden Sie in Ihrer Nähe über folgende Website: www.energie-effizienz-experten.de

Wie funktioniert die BAFA-Förderung?
Grundlage für die Beantragung ist ein detaillierter Kostenvoranschlag für die förderfähigen Maßnahmen. Zu beachten ist, dass die Kosten später nicht mehr nah oben korrigiert werden können. Gemeinsam mit uns und einem Energieberater können Sie damit den Antrag stellen.

Nachdem Sie den positiven Zahlungsbescheid von der BAFA erhalten haben, schließen Sie den Vertrag mit den Handwerkern Ihrer Wahl ab und die Baumaßnahmen können beginnen.

Wenn die Maßnahmen umgesetzt sind, müssen Sie einen Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen und den dafür vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Sind alle Unterlagen und Nachweise eingereicht und geprüft, wird der Zuschuss ausgezahlt.

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung (Steuervariante)

Bis zu 20% der Kosten für eine neue Haustüre oder Fenster können von der Steuer abgezogen werden.

  • für Einzelmaßnahmen geeignet
  • Ersparnis: 20% über drei Jahre
  • einfache Beantragung ohne Energieberater*in

Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bekommen Haus- und Wohnungseigentümer auf die einfachste Art und Weise 20% Ihrer Investitionskosten für neue Türen und Fenster vergütet. Die Kosten werden dabei in der Einkommens-Steuererklärung geltend gemacht.

Wie funktioniert das Programm?
Den Antrag kann jeder sehr einfach über die jährliche Einkommens-Steuererklärung stellen. Die Kosten für die Maßnahme zur energetischen Sanierung werden in dem Kalenderjahr beantragt, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird. Mehr dazu auf der Website des Finanzministeriums.

Wie hoch ist die Förderung?
20 Prozent der Aufwendungen – höchstens jedoch 40.000 Euros im Laufe von drei Jahren. Die 20% Rückerstattung (Steuerermäßigung) verteilt sich auf 3 Jahre und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Im Jahr der energetischen Maßnahmen: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000€)
  • Im folgenden Jahr: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000€)
  • Im dritten Jahr: 6% auf die Aufwendungen (max. 12.000€)
  • Der maximale Abzug beträgt 40.000€

Welche Voraussetzungen gib es?
Das begünstigte Objekt muss bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre sein.
Die energetischen Baumaßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigen und eine ordentliche Rechnung ausstellen muss. Solange der Steuerpflichtige die Ausgaben geltend macht, muss er selbst in dem Objekt wohnen.

KfW-Förderung

Die KfW vergibt ausschließlich Kredite für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.

  • für große Projekte und Sanierungsvorhaben geeignet
  • Ersparnis: Tilgungszuschuss bis ca. 20%
  • Energieberater*in notwendig

Seit Jahren vergibt die KfW Zuschüsse und Kredite an Immobilienbesitzer, die diese energetisch sanieren wollen. Seit Mitte 2022 gibt es von der KfW nur noch den Förderkredit KfW 261.

Mit dem Förderkredit KfW261 werden Komplettsanierungen und Umwidmungen von Nichtwohnfläche in Wohnfläche gefördert. Bauherr*innen profitieren dabei von günstigen Krediten bis zu 150.000 € pro Gebäude. Die Kreditvariante eignet sich für große Vorhaben, nicht jedoch für Einzelmaßnahmen wie bspw. den Einbau einer neuen Haustür.

Wie funktioniert der KfW-Kredit?
Zunächst müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten (Energieberater) beauftragen, der die Anträge stellen kann und sicherstellt, dass die Maßnahme den Anforderungen entspricht. Übrigens: Die KfW übernimmt 50% der Kosten für den Energieberater. Mit Abschluss eines Kreditvertrags können die Baumaßnahmen nun beginnen.
Die KfW gewährt Ihnen dabei nicht nur einen fast zinslosen Kredit, sondern darüber einen Tilgungszuschuss von bis zu 20%. Dieser Tilgungszuschuss wird bei Abschluss des Projekts gutgeschrieben.

Mehr Infos erhalten Sie auf der KfW-Website.